Was ist zu beachten?

Als anerkanter Kontrolleur des Umwelt-Inspektorats AGVS, empfehle ich  folgendes Vorgehen:

- Sie erhalten vom AGVS eine Aufforderung für eine Betriebskontrolle
- Füllen Sie das Formular aus
- Kontrollieren bzw. Ergänzen Sie Ihre Kontaktdaten
- Wählen Sie aus der Liste der zugelassenen Kontrollfirmen jene Ihrer Wahl   
   aus
- Ergänzen Sie das Formular mit der von Ihnen gewählten Kontrollfirma
- Senden Sie das Formular an den AGVS
- Die Kontrollfirma wird durch den AGVS beauftragt

Haben Sie Fragen zum Ablauf oder zu den Kosten einer Betriebskontrolle, gebe ich Ihnen gerne unverbindlich Auskunft.
 
Tel. 079 328 76 51 oder toeffschuer@bluewin für Sie da.

Wie läuft so eine Kontrolle?


Die erforderlichen Unterlagen werden der Töffschür GmbH durch den AGVS zugestellt. Daraufhin setzt sich Herbert Fischbacher mit Ihnen in Verbindung, um in der gesetzten Frist einen Termin für die Kontrolle zu vereinbaren.

 Kontrolliert werden:
- Lagerung wassergefährdender Stoffe (Öle, Batterien, Chemikalien, Pneus  
  usw.)
- Wie, wo und mit was werden Fahrzeuge gereinigt
- Entwässerungsplan der Liegenschaft
- Abwasseranlage mit Schächten und Vorbehandlung
- Analyse des eingeleiteten Abwassers (pH Wert und KW Gehalt)
- Spritzkabinen und deren Filteranlagen
- Begleitscheine der Reinigung und Leerung der Schächte sowie anderer  
  Stoffe
- Quittungen über die Entsorgung von Ölfilter, Pneu und Batterien
- Einhaltung der Aufbewahrungspflicht von Unterlagen (10 Jahre)
 
Sie können sich auch direkt beim AGVS unter Umweltinspektorat informieren.  Unter "Dokumente zum Thema" erfahren Sie mehr. 

Tipps

Wir empfehlen die Aufbewahrung sämtlicher, für die Kontrolle relevanten Unterlgen in einem separaten Ordner mit entsprechenden Registern, wie Kontrollraport, Analysebericht, Begleitscheine, Servicebestätigungen,
Quittungen, Fachbewilligung Kältemittel, Entwässerungsplan, Betriebserlaubnis.

Für alle Dokumente gilt eine Aufbewarungspflicht von 10 Jahren.

Je nach Ergebnis folgt im Tournus von ein, zwei oder drei Jahren wiederum ein Aufgebot des AGVS für eine weitere Kontrolle. 



Ausgangslage 

Für die Kontrollen der Bereiche Abwasser, Abfallentsorgung und Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten sind die Vollzugsbehörden zuständig und verantwortlich. Dazu braucht es Personal und Geld. Bei beidem herrscht seit einiger Zeit bei etlichen Kantonen Mangel. Dies hat den AGVS dazu bewogen, den Kantonen eine Privatisierung der Kontrollen vorzuschlagen und dafür eine entsprechende Organisation aufzubauen. Folgende Überlegungen standen dabei im Vordergrund:

a)  Entlastung der Kantone in einer Zeit personeller und finanzieller  
      Engpässe
 b)  Möglichst einheitlicher Vollzug in der ganzen Schweiz
 c)  Möglichst kostengünstige Lösung für die Betriebsinhaber
 d) Gleichbehandlung aller Betriebe des Auto- und Transportgewerbes